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Reklamationsordnung

8. Reklamationsordnung (Verantwortung für die Mängel, Garantie, Reklamation) 

8.1. Reklamationsversicherung 

Bei allen Reklamationen, bei denen der Mangel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware auftritt, regeln wir den Umtausch der Ware gegen ein neues Stück. Wenn die Ware momentan nicht auf Lager ist, werden wir Sie so schnell wie möglich bestellen oder Ihnen erlauben, andere Waren mit dem gleichen Wert zu wählen. Um die Bearbeitung einer Reklamation im Austausch gegen ein neues Stück innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf zu beschleunigen, muss die beanstandete Ware vollständig (einschließlich sämtlicher Zubehörteile, Handbücher) zurückgesandt wurden. Die Ersatzgarantie gilt nicht für mechanisch beschädigte Waren. neoSun s.r.o. bietet die Möglichkeit, unbenutzte Ware innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen zurückzusenden. Die Ware muss jedoch in der Originalverpackung, unbenutzt und vollständig sein. Wenn Sie an einer Rücksendung von gebrauchten Waren interessiert sind, bieten wir einen Betrag an, der dem Wert der gebrauchten Waren entspricht. Ein Kunde, der Waren im Rahmen seines Geschäfts kauft und die Waren nicht weiterverkaufen will, kann innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Waren vom Vertrag zurücktreten. Es ist nicht möglich, die Rückgabefrist für Produkte zu verwenden, die der Kunde im Rahmen des Reklamationsverfahrens erhalten hat (Ersatz für ein neues Stück). 

 8.2.Der Verkäufer verantwortet für Mängel an der Ware und der Käufer ist verpflichtet die Reklamation beim Verkäufer nach gültiger Reklamationsordnung unverzüglich geltend zu machen. Informationen zu den Servicestellen für den Garantieservice finden Sie auf der Rückseite der Garantiekarte. Sie können sich auch telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. 

8.3.Auf die Reklamationsabwicklung bezieht sich die gültige Reklamationsordnung. Mit der Absendung der Bestellung bestätigt der Käufer dem Verkäufer, dass er ordnungsgemäß über die Bedingungen und Reklamationsart der Ware informiert wurde, einschließlich der Angaben darüber, wo man die Reklamation im Einklang mit Best. § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 der Gesetzessammlung über den Verbraucherschutz und über die Gesetzesänderung der Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 der Sammlung über die Verstöße in der Fassung späterer Vorschriften (nachstehend nur „Gesetz“) geltend machen kann.

8.4.Die Reklamationsordnung bezieht sich auf die Ware, die durch den Käufer von dem Verkäufer in der Form des elektronischen Geschäfts auf Internetseite des elektronischen Geschäfts des Verkäufers gekauft wurde.  

8.5. Reklamationsordnung gilt für alle Geschäftsfälle, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. 

8.6.Der Käufer hat das Recht auf die Geltendmachung der Gewährleistung beim Verkäufer nur bei der Ware, die Mängel aufweist, welche der Hersteller, Lieferant oder Verkäufer verursacht hat, auf der sich die Gewährleistung bezieht und die von dem Verkäufer gekauft wurde.  

8.7. Der Käufer ist verpflichtet zur Warenkontrolle bei der Übergabe der Ware. Tut er so nicht, kann er dem Anspruch aus den bei dieser Warenkontrolle festgestellten Mängel geltend zu machen nur wenn er beweist, dass diese Mängel hatte die Ware schon in der Zeit der Warenzustellung.  

8.8. Während der Garantiefrist hat der Käufer das Recht, den Mangel nach Vorlage der Ware, Unterlagen und Anweisungen beim Vertreter des Verkäufers sowie des Garantiezertifikats und des Zahlungsnachweises kostenlos zu beseitigen. 

8.9.Weist die Ware Mängel aus, ist der Käufer im Einklang mit der Bestimmung des § 18 Abs. 2 des Gesetzes zur Geltendmachung der Reklamation in der Betriebsstelle des Verkäufers solcherweise berechtigt, dass er die Ware in die Betriebsstelle des Verkäufers auf eigene Kosten zustellt, das Reklamationsformular ausfüllt und dem Verkäufer zustellt. Das Formularmuster stellt der Verkäufer auf seine Webseite. Der Käufer ist verpflichtet in dem Formular die Art und den Umfang der Warenmängel zu beschreiben. Das Reklamationsverfahren der Ware, die dem Verkäufer objektiv zugestellt werden kann, beginnt mit dem Tag, an dem alle folgender Bedingungen erfüllt wurden: 

  • Zustellung des ausgefüllten Reklamationsformulars  
  • Zustellung der reklamierten Ware dem Verkäufer  
  • Zustellung des Zugangscodes, Passworts zur bestellten Ware 

Das Reklamationsverfahren für Waren, die nicht objektiv an den Verkäufer geliefert werden können und die fest eingebaut sind, beginnt an dem Tag, an dem die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Zustellung eines ausgefüllten Reklamationsformulars vom Käufer an den Verkäufer, schriftliche Bestätigung, Zustellung von Zugangscodes, Passwörtern etc. Waren vom Käufer an den Verkäufer. 

Beginn des Reklamationsverfahren ist zugleich den Tag der Geltendmachung der Reklamation. Die reklamierte Ware ist in die Betriebsstelle des Verkäufers zuzustellen. 

 8.10. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation in jeder Einrichtung anzunehmen, in der es möglich ist, die Reklamation entgegenzunehmen- an seinem Sitz oder bei der benannten Person gemäß den Bestimmungen von Par. § 18 Abs. 2 des Gesetzbuches. 

8.11. Der Verkäufer ist verpflichtet, an der unter Punkt 8.9 genannten Stelle für die Annahme von Reklamationen die Anwesenheit einer Person sicherzustellen, die zur Bearbeitung von Reklamationen gemäß den Bestimmungen von Par. § 18 Abs. 3 des Gesetzbuches dient. 

8.12. Der Verkäufer ist verpflichtet die Reklamation unverzüglich zu erledigen , andernfalls hat der Käufer kein Anspruch auf kostenlose Beseitigung des Mangels.  

8.13.Der Verkäufer stellt dem Käufer die Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation in einer passender von dem Verkäufer ausgewählten Form, zum Beispiel per E-Mails oder per Einschreiben. Er muss die Warenmängel im Einklang mit der Bestimmung § 18 Abs. 5 des Gesetzes genau bezeichnen und den Verbraucher mit seinen Rechten, die aus der Bestimmung § 622 und Bestimmung § 623 des Bürgerliches Gesetzbuches ausgehen, bekanntmachen. Wurde die Reklamation im Fernabsatz geltend gemacht, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation unverzüglich zuzusenden. Ist die sofortige Zustellung unmöglich, muss sie ohne unnötigen Verzug zugestellt werden, spätestens zusammen mit der Bestätigung über die Reklamationserledigung. Die Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation muss nicht zugestellt werden, wenn der Käufer andere Möglichkeit zum Nachweisen der Geltendmachung der Reklamation hat.   

8.14. Aufgrund der Entscheidung des Verkäufers, die er im Sinne der Bestimmung § 622 und Bestimmung § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Art und Weise der Reklamationserledigung gemäß der Bestimmung § 18 Abs. 4 des Gesetzes sofort zu bestimmen. In komplizierten Fällen innerhalb von 3 Tagen ab dem Beginn des Reklamationsverfahrens und in begründeten Fällen, vor allem wenn eine komplizierte technische Bewertung des Warenstandes nötig ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Beginn des Reklamationsverfahrens. Der Verkäufer erledigt die Reklamation sofort nach der Bestimmung der Art der Reklamationserledigung. In begründeten Fällen kann die Reklamation auch später erledigt werden. Die Reklamationserledigung kann jedoch nicht mehr als 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation dauern. Nach Ablauf der Frist für die Reklamationserledigung hat der Verbraucher das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder hat Recht auf Umtausch der Ware für neue Ware. Über die Beendigung des Reklamationsverfahrens und das Ergebnis der Reklamation hat der Verkäufer den Käufer in einer zwischen beiden Vertragsparteien vereinbarten Form zu informieren. 

Hat der Käufer die Reklamation innerhalb von ersten 12 Monaten ab dem Abschluss des Kaufvertrages geltend gemacht, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf Grund der Stellungnahme eines Gutachters oder autorisierten, notifizierten oder akkreditierten Person oder anhand der Stellungnahme einer bestimmten Person (nachfolgend nur “fachliche Bewertung der Ware”) ablehnen. Ohne Rücksicht auf das Ergebnis der fachlichen Bewertung kann der Verkäufer vom Käufer weder die Rückerstattung der Kosten für die fachliche Bewertung noch andere Kosten im Zusammenhang mit der fachlichen Bewertung der Ware fordern. 
 
Wenn der Käufer 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags eine Reklamation eingereicht hat und der Verkäufer diese abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation erledigt hat, verpflichtet, im Nachweis der Reklamation anzugeben, an wen der Käufer die Ware zur professionellen Begutachtung senden kann. Sendet der Käufer die Ware zur Begutachtung an die im Schadensregulierungsdokument angegebene benannte Person, so trägt der Verkäufer unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung die Kosten der Begutachtung der Ware sowie alle damit verbundenen zweckgebundenen Kosten. Wenn der Käufer die Verantwortung des Verkäufers für den geltend gemachten Mangel der Ware nach bestem Wissen nachweist, kann er die Reklamation erneut einreichen; Die Gewährleistungsfrist erlischt nicht bei sachkundiger Begutachtung der Ware. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Reklamation erneut alle für die fachmännische Beurteilung der Ware anfallenden Kosten sowie alle damit verbundenen zumutbaren Kosten zu zahlen. Eine zurückgeforderte Forderung kann nicht abgelehnt werden. 

8.15.Der Käufer kann die Gewährleistung nicht für die Mängel geltend machen, über die der Verkäufer in der Zeit des Vertragsabschlusses informiert wurde oder über die er mit Rücksicht auf Umstände wissen musste. 

8.16. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die mangelhafte Ware für eine andere gleichartige Ware mit vergleichbaren Parametern auszutauschen 

8.17. Anspruch auf Geltendmachung der Gewährleistung bei dem Verkäufer wird erloschen: 

  •  durch Vorlegung des Zahlungsbelegs, dies Lieferscheins,  
  •  durch Nichtanzeige sichtbaren Mängel bei der Warenübergabe,  
  • durch mechanische Beschädigung der Ware seitens des Käufers,  
  • durch Verwendung der Ware in Bedingungen, die mit Feuchtigkeit, mit chemischen und mechanischen Wirkungen der natürlichen Umgebung nicht entsprechen, „Zwischen 4 und 25 °C lagern, vor Feuchtigkeit, Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.“  
  • durch unsachliche Behandlung, Handhabung oder Unterlassung der Warenpflege,  
  • durch Beschädigung der Ware aufgrund des unabwendbaren und/oder unvorhersehbaren Ereignissen,  
  • durch Beschädigung der Ware durch einen zufälligen Schwund und eine Verschlimmerung,  
  • durch unsachlichen Eingriff, Beschädigung beim Transport, Beschädigung durch Wasser, Feuer, statische oder atmosphärische Elektrizität oder durch Eingriff einer höheren Gewalt  
  • durch Eingriff in die Ware von einer dazu unberechtigten Person. 

 8.18. Der Verkäufer ist verpflichtet die Reklamation zu erledigen und das Reklamationsverfahren durch eine der folgenden Weisen zu beenden durch:  

  • Warenumtausch
  • Rückgabe des Kaufpreises
  • Zahlung eines angemessenen Nachlasses auf den Warenpreis
  • schriftlicher Aufruf zur Abnahme der angegebenen Leistung
  • begründete Ablehnung der Reklamation 

8.19. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer einen schriftlichen Nachweis/Beleg über die Art der Bestimmungsart der Reklamationserledigung und über die Reklamationserledigung spätestens innerhalb von 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation per Post, per Boten oder per E-Mail auszustellen.   

8.20. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders angegeben, 24 Monate ab Abschluss des Kaufvertrages und dem Tag des Wareneingangs. 

8.21. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während derer der Käufer die Ware aufgrund der Gewährleistungsreparatur der Ware nicht verwenden konnte. 

8.22. Beim Umtausch der Ware gegen eine neue Ware bekommt der Käufer einen Nachweis mit der angeführten Umtauschware und mögliche Reklamationen werden aufgrund des ursprünglichen Lieferscheins und dieses Reklamationsnachweises geltend gemacht.  

8.23. Alle mit Recht geltend gemachte Gewährleistungsreparaturen sind unentgeltlich. 

8.24. Handelt es sich um eine Mangel, die behoben werden kann, wird die Reklamation in Abhängigkeit von der Entscheidung des Käufers gemäß Punkt 8.13 dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen auf folgende Weise erledigt: 

  • Der Verkäufer sichert die Mängelbeseitigung, oder 
  • der Verkäufer tauscht die mangelhafte Ware um. 

8.25. Handelt es sich um eine Mangel, die nicht behoben werden kann, oder um eine mehrmals wiederholende Mangel, oder um größere Anzahl der beseitigbaren Mängel und diese daran hindern, die Ware ordnungsgemäß, wie mangelfreie Ware, zu verwenden, erledigt der Verkäufer in Abhängigkeit von der Entscheidung des Käufers gemäß Punkt 8.13 dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen die Reklamation auf folgende Weise: 

  • Der Verkäufer tauscht die Ware gegen andere, funktionstüchtige Ware gleicher oder besserer technischer Parameter um, oder 
  • falls der Verkäufer die Ware gegen eine neue Ware nicht umtauschen kann, erledigt er die Reklamation so, dass er eine Gutschrift auf die Mangelware ausstellt.  

8.26. Die Anerkennung einer Reklamation gilt nur für Mängel, die im Reklamationsformular angegeben sind. 

8.27. Für Reklamationszwecke hält man für eine mehrmals wiederholende beseitigbare Mangel das Vorkommen von mehr als Drei verschiedenen beseitigbaren Mängeln gleichzeitig. 

8.28. Für Reklamationszwecke hält man für eine größere Anzahl verschiedener beseitigbaren Mängel das Vorkommen von mehr als Drei verschiedenen beseitigbaren Mängeln gleichzeitig.  

8.29. Für Reklamationszwecke wird die Zeit, wenn der Käufer die Ware ordnungsgemäß nicht verwenden kann, für die Zeit gehalten, wenn der Käufer nach dem Kaufvertragsabschluss die Ware wegen des Mangels gesamt mehr als 100 Tage nicht verwenden kann.  

8.30. Die Berechtigung des Käufers zur Geltendmachung der Reklamation der Mangelware ist danach, als er sein Recht ausgeübt hat und den Verkäufer um die Mangelbeseitigung gemäß Punkt 8.8 dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen ersucht hat, verbraucht und ohne Rücksicht auf das Reklamationsergebnis ist er nicht mehr berechtigt die Reklamation für diese einzigartige Mangel (nicht Mangel gleicher Art) wiederholt geltend zu machen. 

 8.31. Wenn der Verkäufer das Reklamationsverfahren als berechtigte Zurückweisung der Reklamation beendet und der Mangel der Ware nicht beseitigt wurde, kann der Käufer sein Recht zur gerichtlichen Beseitigung des Mangels der Ware geltend machen. 

9.Personenbezogene Daten und ihr Schutz  

9.1. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Käufer, wenn er eine natürliche Person ist, verpflichtet ist, dem Verkäufer seinen Vor- und Nachnamen, die Anschrift einschließlich Postleitzahl, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer und Postanschrift mitzuteilen.  

9.2.Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Käufer, wenn es sich um eine juristische Person handelt, verpflichtet ist, dem Verkäufer seinen Firmennamen, die Anschrift des Sitzes einschließlich Postleitzahl, Firmennummer, Telefonnummer und E-Mail-Adresse mitzuteilen. 

9.3. Der Käufer erklärt hiermit, dass im Sinne der Bestimmung § 7 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 18/2018 der Gesetzessammlung über den Schutz von personenbezogenen Daten in der Fassung späterer Vorschriften (nachfolgend nur slowakische Abkürzung „ZnOOÚ“) damit einverstanden ist, dass der Verkäufer seine personenbezogene Daten verarbeiten und bewahren kann, vor allen die Daten, welche der Verkäufer zum Zweck der Bestellungserledigung des Verbrauchers verarbeitet, d.h. Vorname, Familienname, Adresse, Lieferadresse, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Geschlecht, Alter, Geburtsdatum und diese in allen seinen Informationssystemen verarbeiten kann. Der Käufer stimmt zugleich auch mit der Gewährung von personenbezogenen Daten für eine andere Person, die sich an der Pflichterfüllung des Verkäufers beteiligt (Lieferant, Betreiber vom Zahlungsterminal etc.) zu. Der Verkäufer verpflichtet sich, dass mit personenbezogenen Daten des Käufers im Einklang mit gültigen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik umgehen wird. Der Käufer erteilt diese Zustimmung auf bestimmte Zeit bis zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Käufers. Nach der Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung sichert der Verkäufer unverzüglich eine Entsorgung der personenbezogenen Daten des Käufers. Zustimmung mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann der Käufer jederzeit schriftlich widerrufen. Die Zustimmung erlischt in der Frist von 1 Monat ab der Zustellung des Widerrufs vom Verkäufer an den Käufer.  

9.4. Der Käufer erklärt, dass er im Einklang der Bestimmung § 6 Abs. 1 Buchst. c) ZnOOÚ die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck des Abschlusses des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und Käufer gewinnen wird.   

9.5. Der Käufer erklärt, dass er im Einklang der Bestimmung § 6 Abs. 1 Buchst. c) ZnOOÚ die personenbezogenen Daten für andere Zwecke als die im Punkt 9.5 ORP gesondert gewinnen wird und sichert, dass die personenbezogenen Daten auf solche Weise verarbeitet und benutzt werden, die dem Zweck entspricht, zu dem sie gesammelt wurden und dass er diese Daten nicht mit den Daten, die zum einem anderen Zweck gewonnen wurde, verbinden wird. 

9.6. Der Verkäufer erklärt, dass er im Einklang mit Bestimmung § 6 Abs. 1 Buchst. i) ZnOOÚ die personenbezogenen Daten im Einklang mit den guten Sitten verarbeiten und auf solche Weise handeln wird, die weder dem ZnOOÚ widerspricht, noch anderen allgemeingültigen Rechtsvorschriften und diese wird er nicht umgehen. Der Verkäufer erklärt, dass er die Zustimmung der betreffenden Person weder einfordern, noch mit der Drohung der Ablehnung des Vertragsverhältnisses, der Dienstleistung, der Ware oder der dem Verkäufer festgestellten Pflicht unterstellen wird.  

9.7. Der Käufer ist berechtigt vom Verkäufer aufgrund des schriftlichen Antrags folgendes verlangen: 

Informationen über den Stand der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in der allgemein verständlicher Form im Informationssystem im Umfang gemäß § 26 Abs. 3 ZnOOÚ; beim Erlassen der Beschlusses gemäß Abs 4 Buchst. b) ZnOOÚ ist der Käufer berechtigt, sich mit der Weise der Verarbeitung und Auswertung der Operationen vertraut machen.  

  • Zugang zu seinen personenbezogenen Daten,
  • Abschrift ihrer personenbezogenen Daten, die den Gegenstand der Verarbeitung darstellen, in allgemein verständlicher Form,
  • Berichtigung ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nicht aktuellen Daten, die der Gegenstand der Verarbeitung sind,  
  • Löschung der personenbezogenen Daten,
  • Beseitigung ihrer personenbezogenen Daten, wenn der Zweck ihrer Verarbeitung erfüllt wurde, gemäß § 13 Abs. 1 ZnOOÚ; sind der Gegenstand der Verarbeitung amtliche Dokumente, kann er ihre Rückgabe verlangen,
  • Beseitigung seiner personenbezogenen Daten, die der Gegenstand der Verarbeitung sind, wenn es zum Verstoß gegen das Gesetz kam. 

9.8. Das Recht des Käufers kann nur gemäß Abs. 1 Buchst. d) und e) ZnOOÚ beschränkt werden, wenn solche Beschränkung aus einem Sondergesetz folgt oder wenn durch seine Geltendmachung der Schutz des Käufers verletzt würde oder wenn Recht und Freiheit anderer Personen verletzt würde. 

9.9. Der Käufer ist berechtigt aufgrund eines schriftlichen Antrags bei dem Verkäufer dagegenzuhalten:  

  • Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die nach seiner Meinung zu Zwecken des direkten Marketings ohne seine Zustimmung verarbeitet sind oder werden und er kann ihre Beseitigung verlangen,  
  • Benutzung der personenbezogenen Daten, die im § 7 Abs. 4 Buchst. d) 9.8. angeführt sind, zu Zwecken des direkten Marketings im Postverkehr, oder
  • Bereitstellung der personenbezogenen Daten, die im § 7 Abs. 4 Buchst. d) 9.8. angeführt sind, zu Zwecken des direkten Marketings.  

9.10. Der Käufer verfügt über das Recht, aufgrund des kostenlosen schriftlichen Antrags oder persönlich, falls die Verschiebung unmöglich ist, beim Verkäufer jederzeit einzuwenden: 

  • gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in den Fällen gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. a), e), f) oder g) ZnOOÚ durch Äußerung von berechtigten Gründen oder durch das Vorlegen der Beweise über einen unberechtigten Eingriff in seine Rechte und durch das Recht der geschützten Interessen, die in einem konkreten Fall durch solche Datenverarbeitung beschädigt sind oder sein können; Hindern an dem keine gesetzliche Grunde und beweist es sich, dass die Einwendung des Käufers berechtigt ist, ist der Verkäufer verpflichtet die personenbezogenen Daten, gegen deren Verarbeitung der Käufer eingewandt hat, unverzüglich und möglichst sofort zu blockieren und zu beseitigen.  
  • und sich der Entscheidung des Verkäufers, die für sie Rechtwirkungen und bedeutende Folge hätte, zu unterwerfen, soweit solche Entscheidung ausschließlich auf Grund der automatisierten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erlassen wird. Der Käufer ist berechtigt vom Verkäufer die Überprüfung der erlassenen Entscheidung zu verlangen, und zwar anders als durch die automatisierte Verarbeitung, wobei der Verkäufer verpflichtet ist dem Antrag des Käufer stattzugeben und das so, dass entscheidende Rolle bei der Überprüfung des Entscheidung eine berechtigte Person hat; über die Art und Weise der Überprüfung und über das Ergebnis informiert der Verkäufer den Käufer in der Frist gemäß § 21 Abs. 3 ZnOOÚ. Der Käfer verfugt über dieses Recht nur in dem Fall nicht, wenn es vom Sondergesetz, in dem die Maßnahmen zur Sicherung berechtigter Interessen des Käufers sind, bestimmt wird, oder wenn die Entscheidung während des Abschlusses oder der der Erfüllung des Vertrags, der zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossen wurde, angenommen wurde, und zwar unter der Voraussetzung, dass der Forderung des Käufers, die Inhalt des Vertrags ist, stattgegeben wurde, oder dem Käufer aufgrund einer Vereinbarung das Recht erteilt wurde, jederzeit während der Vertragserfüllung seine Meinung geltend zu machen.  

Beim Verdacht, dass die personenbezogenen Daten unberechtigt verarbeitet werden, kann der Käufer beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik eine Anzeige machen. Ist der Käufer nicht voll geschäftsfähig, können seine Rechte durch seinen Rechtsvertreter geltend gemacht werden. Lebt der Käufer nicht mehr, können seine Rechte, die er gemäß ZnOOÚ hatte, von einer Bezugsperson geltend gemacht werden. Die Anforderungen des Käufers gemäß § 20 Abs. 1 Buchst. a), d) bis f) ZnOOÚ erfüllt der Verkäufer unentgeltlich. Die Informationen gemäß § 20 Abs. 1 Buchst. b) und c) ZnOOÚ erteilt der Verkäufer dem Käufer unentgeltlich mit Ausnahme von Bezahlung in Höhe, die die Höhe der mit der Ausfertigung von Abschriften, mit Anschaffung von technischen Trägern und mit Informationsabsendung an dem Käufer verbundenen Materialkosten, nicht überschreiten kann, falls das Sondergesetz nicht anders bestimmt. Der Verkäufer gibt den Forderungen des Käufers gemäß § 20 ZnOOÚ statt und informiert ihn spätestens bis 30 Tage ab ihrem Empfang. Die Beschränkung der Rechte des Käufers gemäß § 20 Abs. 1 Buchst. d) und e) ZnOOÚ teilt der Verkäufer der betreffenden Person und dem Amt unverzüglich schriftlich mit.  

10. Rücktritt von dem Kaufvertrag  

10.1. Der Verkäufer ist berechtigt vom Kaufvertrag aus dem Grund des Ausverkaufs von Vorräten, Unzugänglichkeit der Ware zurückzutreten oder wenn der Hersteller, Importeur oder Lieferant der im Kaufvertrag vereinbarten Ware die Produktion unterbrochen, oder solche grundsätzlichen Änderungen durchgeführt hat, welche die Erfüllung der Pflichten des Verkäufers, die vom Kaufvertrag resultieren, verunmöglicht haben, oder aus den Gründen der Höheren Gewalt, oder wenn auch bei Auferlegung aller Mühe, die von ihm gerecht gefordert werden kann, er unfähig ist, die Ware dem Käufer in der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Frist oder zum Preis zu liefern, der im Onlineshop angeführt ist. Der Verkäufer ist verpflichtet den Käufer über diese Tatsache unverzüglich zu informieren und ihm die bereits bezahlte Vorauszahlung für die im Kaufvertrag vereinbarte Ware innerhalb von 15 Tagen ab der Mitteilung des Rücktritts vom Kaufvertrag per Überweisung auf das vom Käufer bestimmte Konto. 

10.2. Der Käufer hat das Recht auf Rucktritt vom Kaufvertrag ohne Grundangabe im Einklang mit Bestimmung § 12 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 108/2000 der Gesetzessammlung über den Verbraucherschutz beim Warenverkauf und zwar innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Übernahme der Ware.  

10.3. Mit der Versendung der Bestellung bestätigt der Käufer dem Verkäufer, dass der Verkäufer rechtzeitig und ordentlich seine Informationspflichte gemäß §10 des Gesetzes über den Verbraucherschutz beim Versandverkauf erfüllt hat. 

10.4. Rucktritt vom Vertrag muss der Käufer in schriftlicher Form per ausgefüllten Formblatt ausüben. Das Muster des Formblatts veröffentlicht der Verkäufer auf seiner Webseite. 

10.5. Der Rücktritt vom Vertrag nach dem letzten Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die dort geforderten Informationen zu beinhalten, und zwar eine Identifikation des Käufer, Nummer und Datum der Bestellung, eine genaue Spezifizierung der Ware, Art und Weise, auf die der Verkäufer die bereits empfangene Erfüllung ruckerstatten soll, vor allem die Kontonummer und/oder die Adresse. Der Käufer ist durch den Rucktritt vom Kaufvertrag verpflichtet dem Verkäufer die Ware samt Dokumentation, Zahlungsbeleg u.a. und in Originalverpackung in der Form einer versicherten Sendung zuzustellen. 

10.6. Im Falle, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt und dem Verkäufer die Ware zustellt, die unbenutzt, unbeschädigt, vollständig ist und sich in unbeschädigter Originalverpackung befindet, gibt der Verkäufer dem Käufer den bereits bezahlten Kaufpreis für die Ware, der in der verbindlichen Akzeptant der Bestellung angeführt ist, oder ihren Teil, und zwar innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Mitteilung des Rücktritts vom Kaufvertrag per bargeldlose Überweisung auf das vom Käufer bestimmte Konto.  

10.7. Im Falle, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt und dem Verkäufer die Ware zustellt, die benutzt, beschädigt, unvollständig ist,  gibt der Verkäufer dem Käufer den bereits bezahlten Kaufpreis für die Ware, der in der verbindlichen Akzeptant der Bestellung angeführt ist, oder ihren Teil plus 1% der Preis / pro Tag der Benutzung gemäβ § 457 des Bürgerliches Gesetzbuches und zwar innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Mitteilung des Rücktritts vom Kaufvertrag per bargeldlose Überweisung auf das vom Käufer bestimmte Konto. 

10.8. Der Verkäufer hat dem Käufer den Kaufpreis einschließlich der dem Käufer im Zusammenhang mit der Bestellung der Ware entstandenen Kosten zurückzugeben, wenn der Käufer zusammen mit der Ware schriftliche Unterlagen über die entstandenen Kosten vorlegt. Der Käufer trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware nur dann nicht, wenn die Ware den Qualitätsanforderungen nicht vollständig entsprach und gleichzeitig mangelhaft war. Waren, die den Qualitätsanforderungen vollständig entsprechen, gelten als Waren mit den gleichen oder ähnlichen Eigenschaften, wie sie im Warenangebot auf der Website des Verkäufers aufgeführt sind.

10.9. Die Kosten, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Bestellung von Waren entstehen, sind die Kosten für die Bestellung, die Kosten für das Tätigen eines Telefongesprächs, mit dem der Käufer einen Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrags gemacht hat, oder die Kosten für die Verbindung des Käufers mit der Website des Verkäufers. ein Formular für die Bestellung von Waren auf der Website oder eine E-Mail mit einer Bestellung von Waren für die Dauer von 30 Minuten.

10.10. Für den Fall, dass der Käufer eine der in Punkt 10.4 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt,  ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht gültig und wirksam, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Kaufpreis an den Käufer zurückzusenden. Gleichzeitig hat er Anspruch auf Erstattung der mit der Rücksendung der Ware an den Käufer verbundenen Kosten.

11. Schlussbestimmungen 

11.1. Der Verkäufer behält sich das Recht auf die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Pflicht der schriftlichen Mitteilung über die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird mit der Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite des elektronischen Geschäfts des Verkäufers erfüllt. 

11.2. Ist der Vertrag in schriftlicher Form abgeschlossen, bedarf jede seine Änderung der schriftlichen Form. 

11.3. Die Parteien haben vereinbart, dass als Nutzungsdauer der Zeitpunkt ab Ablieferung der Ware an den Käufer gemäß Punkt 5.7 gilt. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum Tag der Lieferung der Ware an den Verkäufer gemäß Punkt 11.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

11.4. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass die Kommunikation unter ihnen in Form von E-Mails erfolgt. 

11.5. Auf die Verhältnisse, die diese Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht regeln, beziehen sich zuständige Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Gesetzes, des Gesetzes Nr. 22/2004 der Gesetzessammlung über das elektronische Geschäft und über Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 128/2002 der Gesetzessammlung über die staatliche Kontrolle vom Binnenmarkt in Sachen des Verbraucherschutzes und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung des Gesetzes Nr. 284/2002 der Gesetzessammlung in der Fassung späterer Vorschriften und des Gesetzes über den Verbraucherschutz beim Versandverkauf. 

11.6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen Wirkung gegenüber dem Käufer durch den Abschluss des Kaufvertrags.  

11.7. Der Käufer bestätigt mit der Versendung der Bestellung, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und sich mit ihnen in ganzem Umfang bekanntgemacht hat.  

Nitra, am: